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Schwingungsschutz des Fahrers |
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EU-Richtlinie 2002/44/EG bindend
Im Jahre 2002 hatte die EU die Standards für den Arbeitsschutz verschärft. Im Speziellen geht es dabei um das Thema „Vibrationen". Die Richtlinie 2002/44/EG schreibt strengere Grenzwerte bei Ganzkörperschwingungen vor. Diese Richtlinie wurde nun im Jahr 2011 endgültig und ausnahmslos verbindlich. Die seit dem 6. Juli 2005 bestehende Übergangsregel, welche für Bestandsgeräte (mit Einsatzbeginn vor 06.07.2007) gilt, lief am 6. Juli 2011 aus. Das bedeutet für alle Betreiber von Gabelstaplern, dass ab Juli 2011 alle Geräte die vorgeschriebenen maximalen Schwingungswerte einhalten müssen.
Auf diese gesetzliche Regelung haben wir natürlich reagiert: Um festzustellen, ob die Schwingungswerte Ihres Gabelstaplers der Richtlinie entsprechen, führen wir eine Vibrationsmessung an Ihren Geräten durch. Die Testdauer erstreckt sich über 8 Stunden Fahrzeit. Durchgeführt wird der Test mit einem Ganzkörperschwingungsdosimeter, welches am Sitz montiert ist. Nach Beendigung der Prüfung erhalten Sie für das UVV- Prüfbuch ein Protokoll mit einer Auswertung, ob Veränderungen zur Schwingungsminderung am Gerät durchgeführt werden müssen.
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Möchten Sie mehr zur EU-Richtlinie 2002/44/EG wissen? In diesem PDF-Dokument ist die gesamte Richtlinie enthalten.
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