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Autor: SebRoedAd

Überblick über regelmäßige Prüfungen

Sachprüfungen

Der Gesetzgeber schreibt für gewerblich genutzte Gabelstapler und Flurförderzeuge eine Reihe von Sicherheitsüberprüfungen vor, die je nach Typ des Staplers oder Umfang des Einsatzes variieren. Die nachfolgende Aufstellung soll eine Orientierung für Fuhrparkleiter bzw. Verantwortliche bieten. Im Einzelfall sind natürlich die jeweiligen Schriften der Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden maßgeblich.

Mit dem 1. Mai 2014 änderte sich die Systematik des Vorschriften- und Regelwerks. Kürzel wie z.B. BGV oder BGR gibt es seit diesem Zeitpunkt nicht mehr. In den nachfolgenden Tabellen werden der Orientierung halber noch alte und neue Benennungen gegenübergestellt.

Vorschriftalte Nr.BeschreibungIntervallBemerkung
DGUV Vorschrift 68
FEM 4.004
§10 BetrSichV
BGV D27Prüfung auf sichere Bereitstellung und Benutzung von Staplern und Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68, §37 UVVmindestens 1mal jährlich
TRGS 554Abgasmessungen: Prüfung der Partikelfilteranlagen von Dieselstaplern1mal jährlich oder alle 1.500 Bh
DGUV Vorschrift 79BGV D34Prüfung der Gasanlage bei Treibgas-Staplernjährlich oder alle 1.000 Bhbei Verwendung von Flüssiggas
DGUV Vorschrift 79BGV D34Prüfung des CO-Gehalts im Abgas von Flüssiggas-Staplernhalbjährlichbei Verwendung von Flüssiggas
DGUV Vorschrift 79BGV D34Druckprüfung von Flüssiggastanksalle 10 Jahre
DGUV Regel 113-015BGR 237Prüfung auf sichere Bereitstellung und Benutzung der hydraulischen Schlauchleitungen1mal jährlich oder halbjährlich bei erhöhten Anforderungen
DGUV Vorschrift 3BGV A3Prüfung von Ladegerätenalle 4 Jahrebei integrierten Ladegeräten (ortsfest)
VDE 0702Prüfung von Ladegerätenhalbjährlich, bei Fehlerquote kleiner 2%: jährlichbei externen Ladegeräten (ortsveränderlich)
2002/44/EGGanzkörpervibrationsmessung für Stapler mit Mitfahrmöglichkeiteinmalig, Wiederholung bei Veränderung
StVZO §29Hauptuntersuchungalle 2 Jahrenur Stapler mit amtlichem Kennzeichen
StVZO §29Sicherheitsprüfunghalbjährlichnur Stapler mit amtlichem Kennzeichen

Regelungen für Bedienpersonal

Für die Staplerfahrer sind folgende Vorschriften zu beachten:

Vorschriftalte Nr.BeschreibungIntervalBemerkung
DGUV Vorschrift 68BGV D27Auftrag zum Steuern von Staplern und Flurförderzeugen nach §27 BGV D27 gem. BGG 925Grundausbildung und Fahrerausbildungwie beim Führerschein des PKW
BGV A1 §1regelmäßige Unterweisung des Fahrpersonals1mal jährlich

Bitte beachten Sie: Immer wieder werden vorgeschriebene, regelmäßige Prüfungen nicht durchgeführt. Dies kann zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens durch die BG führen. Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschäden ist die Deckungszusage von Versicherungen gefährdet. Ebenso besteht die Gefahr einer persönlichen Haftung durch den Betreiber bzw. Verantwortlichen des Gabelstaplers.

Vermietung Gabelstapler

Wenn es einmal heiß hergeht…

…und Sie in einer brenzligen Situation einen Ausfall haben oder einfach ganz geplant einen Mietgabelstapler benötigen: Bleiben Sie bei kurzzeitigem Gerätebedarf flexibel und wählen Sie aus unserer Mietflotte den passenden Industriestapler für Ihren Einsatz – ob für einen Tag oder mehrere Monate.

  • Elektrohubwagen oder Frontstapler
  • Elektro, Gas oder Diesel
  • Tragkraft von 1 bis 5 Tonnen (mehr auf Anfrage)
  • Hubhöhen von 0,5 bis 5 Metern (höher auf Anfrage)

Unsere kompakten und wendigen Industriestapler eignen sich für Innen- und Außeneinsätze auf befestigtem Fahrbelag. Die Lagertechnik ist ausschließlich für den Inneneinsatz vorgesehen.

Für weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Anfrageformular. Wir unterbreiten Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zu Ihren Nutzungsanforderungen. Im Vermietgeschäft gelten unsere Mietbedingungen für Gabelstapler.

Verkauf Gebraucht­gabelstapler

„Neue Stapler heben gut…“

…natürlich „heben“ alte Stapler auch gut – wenn sie ordnungsgemäß gewartet werden. Je nach Anwendung sind ältere Geräte unter Umständen auch robuster und belastbarer.

Sie benötigen dennoch Ersatz für ein altes Gerät oder Sie möchten Ihren Fuhrpark erweitern? – Sprechen Sie mit uns, wir finden den geeigneten Gabelstapler für Sie. Eine ausführliche Einweisung Ihres Personals in das künftige Gerät gehört natürlich zu unserem guten Service.

Nutzen Sie einfach unser Anfrageformular. Damit können Sie ganz gezielt Ihren Wunsch-Stapler „ausrüsten“ und uns Ihre Anforderungen direkt zukommen lassen. Ein schriftliches Angebot bringen wir dann schnell auf den Weg zu Ihnen.

Für kurzzeitige Einsätze stehen Ihnen auch Geräte aus der Mietflotte zur Verfügung.

Batterie-Revision

Das „Herzstück“ des Elektro-Staplers

Batterien sind ein nicht unerheblicher Kostenfaktor bei der Instandhaltung des Gabelstaplers. Schnell beläuft sich der Preis für eine neue Batterie auf mehrere tausend Euro. Grund genug ein besonderes Augenmerk auf diese Komponente zu richten. Um die Lebensdauer des Blei-Akkus zu maximieren, ist eine regelmäßige Prüfung des Batteriezustandes naheliegend. Neben einer einfachen Zustandsüberprüfung im Rahmen unserer regelmäßigen Wartung bieten wir unseren Kunden auch eine spezielle Batterierevision an. Bei dieser technischen Prüfung führen wir folgendes durch:

  • Sichtprüfung der Batterie
  • Messen der Spannung
  • Prüfung der Säuredichte
  • Oberflächenreinigung
  • Absaugen des Batterietroges
  • Erstellung eines Revisionsberichtes

Auf Wunsch führen wir auch einen Batterie-Langzeit-Check durch und analysieren dabei zahlreiche Parameter im laufenden Geschäftsbetrieb.

Gabelzinken­prüfung

Stapler-Gabelzinken sind Sicherheitsteile

Sie stellen nicht nur ein besonders sicherheitsrelevantes Bauteil in Bezug auf die Gefährdung von Personen dar, mit Ihnen werden täglich auch Waren von erheblichem Wert transportiert. Der Inspektion von Gabelzinken gebührt daher höchste Aufmerksamkeit.

Die Verwendung von betriebssicheren und einwandfreien Gabelzinken ist nicht nur Pflicht, es ist auch eine wertvolle Chance: Wer sicher arbeitet, arbeitet auch kostengünstiger! Denn Sicherheit bedeutet nicht nur Störungsfreiheit, sondern auch Verfügbarkeit.

Was steht im Gesetz?

Arbeitsschutzgesetzt § 16 Absatz 1

Vorschriftenwortlaut „Die Beschäftigten haben dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare Gefahr für die Sicherheit unverzüglich zu melden.“

BGV D27 § 9

Vorschriftenwortlaut: „(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, vor dem Weiterbetrieb des Flurförderzeuges behoben werden.“

ISO 5057

Diese internationale Norm regelt wesentliche Aspekte der Inspektion und Reparatur von Gabelzinken und besitzt auch in Deutschland Gültigkeit.

Wann muss geprüft werden?

Die Inspektion von Gabelzinken ist Bestandteil der UVV-Prüfung. Daher werden die Zinken des Gabelstaplers regulär von unseren Servicetechnikern mitgeprüft. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf folgenden Bereichen:

VerschleißDer äußere Knickbereich darf mit max. 10% der Nenndicke verschlissen sein. Dies schreibt ISO 5057 vor. Bei dieser Verschleißgrenze ist die Tragfähigkeit bereits um etwa  20% reduziert. Aufschweißungen im Knickbereich sind nicht erlaubt, da diese zu keinerlei Wiederherstellung der Tragfähigkeit führen!
OberflächenrisseIm Gabelinnenknick sucht der Servicetechniker mit Prüfsprays (Farbeindringverfahren) nach feinsten Rissen. Gleiches gilt auch für die Schweißungen an den Gabelaufhängungen.
VerbiegungDurch falsche Lastaufnahme – beispielsweise bei Überlastung der Gabelspitze – kann es zu Verbiegungen kommen. Das Zinkenblatt darf nur bis zu einem Grenzwert nach unten gebogen sein. Ebenso dürfen die beiden Gabelzinken zueinander nur einen gewissen Höhenunterschied aufweisen (an der Spitze max. 1,5% der Blattlänge); andernfalls muss ein Austausch erfolgen.
RechtwinkeligkeitIm Neuzustand haben Gabelzinken einen Winkel von 90°. Selbst bei 3-facher Nennlast dürfte keine bleibende Aufbiegung stattfinden. Sollte diese Eigenschaft missbräuchlich genutzt werden, kann es jedoch zu dauerhaften Beschädigungen  kommen.
GabelfixierungDie Zinken werden auf dem Gabelträger arretiert, sodass kein Verrutschen möglich ist.  Diese Arretierungen dürfen nicht beschädigt sein.
Beschädigung der GabelhakenIm Laufe der Nutzung können sich die Gabelhaken seitlich aufbiegen. Die passiert vor allem durch Seitenkräfte, die auf die Gabeln wirken. Bei Bedarf müssen die Gabelhaken erneuert oder die Gabelzinken komplett getauscht werden.
Beschädigung der GabelspitzeDurch Abnutzung können scharfkantige Gabelspitzen ein Verletzungsrisiko für Personen darstellen oder Waren beschädigen.  Im Einzelfall können die Zinken gekürzt werden.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Ganzkörper­vibrations­messung

Gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung aus dem Jahr 2007 wurde unter anderem die europäische Arbeitsschutz-Richtlinie zu Vibrationen (2002/44/EG) in nationales Recht umgesetzt (LärmVibrationsArbSchV). Zum Schutz vor Vibrationen sind Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte für Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen festgelegt. Die Vibrationsexposition ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person zu ermitteln.

Um Ihnen diese Beurteilung zu ermöglichen, führen wir als Ihr Servicepartner an Ihren Gabelstaplern Schwingungsmessungen mit einem entsprechenden Messgerät durch. Nach Abschluss dieser Messung stellen wir ein Prüfprotokoll über die Ganzkörpervibrationsmessung aus, in dem alle relevanten Belastungs- bzw. Dosiswerte in Bezug auf den aktuellen Zustand des Gabelstaplers ersichtlich sind.

Wird an einem Arbeitsplatz ein Auslösewert überschritten, sind gemäß Arbeitsschutzverordnung technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen zu ergreifen:

  • vibrationsmindernde Komponenten (Sitze, Bodenbeläge, Räder etc.)
  • vibrationsintensive Arbeiten auf bestimmte Zeiten beschränken

Gern suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach Ursachen und schlagen Ihnen Möglichkeiten der Abhilfe vor. Haben Sie weitere Fragen zum Thema, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!