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Autor: SebRoedAd

Gasprüfung

Gemäß der DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“ hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass an Treibgasanlagen von Fahrzeugen wiederkehrend in regelmäßigen Zeitabständen (mindestens jedoch einmal jährlich) Prüfungen auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen durchzuführen sind.

Darüber hinaus muss der Kohlenstoffmonoxid-Gehalt im Abgas wiederkehrend (mindestens jedoch halbjährlich) durch einen Sachkundigen geprüft und auf den geringsten erreichbaren Wert gebracht werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung stellt unser Techniker eine Bescheinigung über die Prüfung aus, die im Prüfbuch für das Fahrzeug aufbewahrt werden muss.

Alles zur richtigen Zeit: Ihre Termine für die Gasprüfung haben wir natürlich immer im Blick und kümmern uns um die korrekte Einhaltung der Vorgaben der Berufsgenossenschaften.

Darüber hinaus sind wir bestrebt, die Gasprüfung mit der jährlichen UVV-Prüfung und dem Kundendienst der Geräte zu verbinden. Damit sparen Sie Kosten.

Jährliche UVV-Prüfung

Sicherheit fängt bei der Vorsorge an.

Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist es, für Ihre Sicherheit zu sorgen und relevante Mängel an Ihren Geräten zu erkennen.

Gemäß der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ und der BetrSichV führen unsere Fachleute mindestens einmal jährlich die notwendigen UVV-Prüfungen an Ihren Geräten durch und vergeben danach das erforderliche Prüfsiegel. In Ergänzung der DGUV Vorschrift prüfen wir auch nach den Vorgaben der FEM 4.004. Unser Personal ist für alle Prüfungen nach TRBS 1203 qualifiziert.

Ihre Termine für den Sicherheits-Service haben wir natürlich immer im Blick und kümmern uns um die korrekte Einhaltung.

Darüber hinaus sind wir bestrebt, mit der jährlichen UVV-Prüfung auch die Wartung der Geräte zu verbinden. Damit sparen Sie Kosten. Haben Sie weitere Fragen zum Thema, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!