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Gabelzinken­prüfung

Stapler-Gabelzinken sind Sicherheitsteile

Sie stellen nicht nur ein besonders sicherheitsrelevantes Bauteil in Bezug auf die Gefährdung von Personen dar, mit Ihnen werden täglich auch Waren von erheblichem Wert transportiert. Der Inspektion von Gabelzinken gebührt daher höchste Aufmerksamkeit.

Die Verwendung von betriebssicheren und einwandfreien Gabelzinken ist nicht nur Pflicht, es ist auch eine wertvolle Chance: Wer sicher arbeitet, arbeitet auch kostengünstiger! Denn Sicherheit bedeutet nicht nur Störungsfreiheit, sondern auch Verfügbarkeit.

Was steht im Gesetz?

Arbeitsschutzgesetzt § 16 Absatz 1

Vorschriftenwortlaut „Die Beschäftigten haben dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare Gefahr für die Sicherheit unverzüglich zu melden.“

BGV D27 § 9

Vorschriftenwortlaut: „(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, vor dem Weiterbetrieb des Flurförderzeuges behoben werden.“

ISO 5057

Diese internationale Norm regelt wesentliche Aspekte der Inspektion und Reparatur von Gabelzinken und besitzt auch in Deutschland Gültigkeit.

Wann muss geprüft werden?

Die Inspektion von Gabelzinken ist Bestandteil der UVV-Prüfung. Daher werden die Zinken des Gabelstaplers regulär von unseren Servicetechnikern mitgeprüft. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf folgenden Bereichen:

VerschleißDer äußere Knickbereich darf mit max. 10% der Nenndicke verschlissen sein. Dies schreibt ISO 5057 vor. Bei dieser Verschleißgrenze ist die Tragfähigkeit bereits um etwa  20% reduziert. Aufschweißungen im Knickbereich sind nicht erlaubt, da diese zu keinerlei Wiederherstellung der Tragfähigkeit führen!
OberflächenrisseIm Gabelinnenknick sucht der Servicetechniker mit Prüfsprays (Farbeindringverfahren) nach feinsten Rissen. Gleiches gilt auch für die Schweißungen an den Gabelaufhängungen.
VerbiegungDurch falsche Lastaufnahme – beispielsweise bei Überlastung der Gabelspitze – kann es zu Verbiegungen kommen. Das Zinkenblatt darf nur bis zu einem Grenzwert nach unten gebogen sein. Ebenso dürfen die beiden Gabelzinken zueinander nur einen gewissen Höhenunterschied aufweisen (an der Spitze max. 1,5% der Blattlänge); andernfalls muss ein Austausch erfolgen.
RechtwinkeligkeitIm Neuzustand haben Gabelzinken einen Winkel von 90°. Selbst bei 3-facher Nennlast dürfte keine bleibende Aufbiegung stattfinden. Sollte diese Eigenschaft missbräuchlich genutzt werden, kann es jedoch zu dauerhaften Beschädigungen  kommen.
GabelfixierungDie Zinken werden auf dem Gabelträger arretiert, sodass kein Verrutschen möglich ist.  Diese Arretierungen dürfen nicht beschädigt sein.
Beschädigung der GabelhakenIm Laufe der Nutzung können sich die Gabelhaken seitlich aufbiegen. Die passiert vor allem durch Seitenkräfte, die auf die Gabeln wirken. Bei Bedarf müssen die Gabelhaken erneuert oder die Gabelzinken komplett getauscht werden.
Beschädigung der GabelspitzeDurch Abnutzung können scharfkantige Gabelspitzen ein Verletzungsrisiko für Personen darstellen oder Waren beschädigen.  Im Einzelfall können die Zinken gekürzt werden.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

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