Gemäß Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung aus dem Jahr 2007 wurde unter anderem die europäische Arbeitsschutz-Richtlinie zu Vibrationen (2002/44/EG) in nationales Recht umgesetzt (LärmVibrationsArbSchV). Zum Schutz vor Vibrationen sind Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte für Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen festgelegt. Die Vibrationsexposition ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person zu ermitteln.
Um Ihnen diese Beurteilung zu ermöglichen, führen wir als Ihr Servicepartner an Ihren Gabelstaplern Schwingungsmessungen mit einem entsprechenden Messgerät durch. Nach Abschluss dieser Messung stellen wir ein Prüfprotokoll über die Ganzkörpervibrationsmessung aus, in dem alle relevanten Belastungs- bzw. Dosiswerte in Bezug auf den aktuellen Zustand des Gabelstaplers ersichtlich sind.
Wird an einem Arbeitsplatz ein Auslösewert überschritten, sind gemäß Arbeitsschutzverordnung technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen zu ergreifen:
vibrationsintensive Arbeiten auf bestimmte Zeiten beschränken
Gern suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach Ursachen und schlagen Ihnen Möglichkeiten der Abhilfe vor. Haben Sie weitere Fragen zum Thema, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!