Gemäß der DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“ hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass an Treibgasanlagen von Fahrzeugen wiederkehrend in regelmäßigen Zeitabständen (mindestens jedoch einmal jährlich) Prüfungen auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen durchzuführen sind.
Darüber hinaus muss der Kohlenstoffmonoxid-Gehalt im Abgas wiederkehrend (mindestens jedoch halbjährlich) durch einen Sachkundigen geprüft und auf den geringsten erreichbaren Wert gebracht werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung stellt unser Techniker eine Bescheinigung über die Prüfung aus, die im Prüfbuch für das Fahrzeug aufbewahrt werden muss.
Alles zur richtigen Zeit: Ihre Termine für die Gasprüfung haben wir natürlich immer im Blick und kümmern uns um die korrekte Einhaltung der Vorgaben der Berufsgenossenschaften.
Darüber hinaus sind wir bestrebt, die Gasprüfung mit der jährlichen UVV-Prüfung und dem Kundendienst der Geräte zu verbinden. Damit sparen Sie Kosten.