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Überblick über regelmäßige Prüfungen

Sachprüfungen

Der Gesetzgeber schreibt für gewerblich genutzte Gabelstapler und Flurförderzeuge eine Reihe von Sicherheitsüberprüfungen vor, die je nach Typ des Staplers oder Umfang des Einsatzes variieren. Die nachfolgende Aufstellung soll eine Orientierung für Fuhrparkleiter bzw. Verantwortliche bieten. Im Einzelfall sind natürlich die jeweiligen Schriften der Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden maßgeblich.

Mit dem 1. Mai 2014 änderte sich die Systematik des Vorschriften- und Regelwerks. Kürzel wie z.B. BGV oder BGR gibt es seit diesem Zeitpunkt nicht mehr. In den nachfolgenden Tabellen werden der Orientierung halber noch alte und neue Benennungen gegenübergestellt.

Vorschriftalte Nr.BeschreibungIntervallBemerkung
DGUV Vorschrift 68
FEM 4.004
§10 BetrSichV
BGV D27Prüfung auf sichere Bereitstellung und Benutzung von Staplern und Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68, §37 UVVmindestens 1mal jährlich
TRGS 554Abgasmessungen: Prüfung der Partikelfilteranlagen von Dieselstaplern1mal jährlich oder alle 1.500 Bh
DGUV Vorschrift 79BGV D34Prüfung der Gasanlage bei Treibgas-Staplernjährlich oder alle 1.000 Bhbei Verwendung von Flüssiggas
DGUV Vorschrift 79BGV D34Prüfung des CO-Gehalts im Abgas von Flüssiggas-Staplernhalbjährlichbei Verwendung von Flüssiggas
DGUV Vorschrift 79BGV D34Druckprüfung von Flüssiggastanksalle 10 Jahre
DGUV Regel 113-015BGR 237Prüfung auf sichere Bereitstellung und Benutzung der hydraulischen Schlauchleitungen1mal jährlich oder halbjährlich bei erhöhten Anforderungen
DGUV Vorschrift 3BGV A3Prüfung von Ladegerätenalle 4 Jahrebei integrierten Ladegeräten (ortsfest)
VDE 0702Prüfung von Ladegerätenhalbjährlich, bei Fehlerquote kleiner 2%: jährlichbei externen Ladegeräten (ortsveränderlich)
2002/44/EGGanzkörpervibrationsmessung für Stapler mit Mitfahrmöglichkeiteinmalig, Wiederholung bei Veränderung
StVZO §29Hauptuntersuchungalle 2 Jahrenur Stapler mit amtlichem Kennzeichen
StVZO §29Sicherheitsprüfunghalbjährlichnur Stapler mit amtlichem Kennzeichen

Regelungen für Bedienpersonal

Für die Staplerfahrer sind folgende Vorschriften zu beachten:

Vorschriftalte Nr.BeschreibungIntervalBemerkung
DGUV Vorschrift 68BGV D27Auftrag zum Steuern von Staplern und Flurförderzeugen nach §27 BGV D27 gem. BGG 925Grundausbildung und Fahrerausbildungwie beim Führerschein des PKW
BGV A1 §1regelmäßige Unterweisung des Fahrpersonals1mal jährlich

Bitte beachten Sie: Immer wieder werden vorgeschriebene, regelmäßige Prüfungen nicht durchgeführt. Dies kann zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens durch die BG führen. Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschäden ist die Deckungszusage von Versicherungen gefährdet. Ebenso besteht die Gefahr einer persönlichen Haftung durch den Betreiber bzw. Verantwortlichen des Gabelstaplers.

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