Überblick über regelmäßige Prüfungen
Sachprüfungen
Der Gesetzgeber schreibt für gewerblich genutzte Gabelstapler und Flurförderzeuge eine Reihe von Sicherheitsüberprüfungen vor, die je nach Typ des Staplers oder Umfang des Einsatzes variieren. Die nachfolgende Aufstellung soll eine Orientierung für Fuhrparkleiter bzw. Verantwortliche bieten. Im Einzelfall sind natürlich die jeweiligen Schriften der Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden maßgeblich.
Mit dem 1. Mai 2014 änderte sich die Systematik des Vorschriften- und Regelwerks. Kürzel wie z.B. BGV oder BGR gibt es seit diesem Zeitpunkt nicht mehr. In den nachfolgenden Tabellen werden der Orientierung halber noch alte und neue Benennungen gegenübergestellt.
Vorschrift | alte Nr. | Beschreibung | Intervall | Bemerkung |
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DGUV Vorschrift 68 FEM 4.004 §10 BetrSichV | BGV D27 | Prüfung auf sichere Bereitstellung und Benutzung von Staplern und Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68, §37 UVV | mindestens 1mal jährlich | |
TRGS 554 | Abgasmessungen: Prüfung der Partikelfilteranlagen von Dieselstaplern | 1mal jährlich oder alle 1.500 Bh | ||
DGUV Vorschrift 79 | BGV D34 | Prüfung der Gasanlage bei Treibgas-Staplern | jährlich oder alle 1.000 Bh | bei Verwendung von Flüssiggas |
DGUV Vorschrift 79 | BGV D34 | Prüfung des CO-Gehalts im Abgas von Flüssiggas-Staplern | halbjährlich | bei Verwendung von Flüssiggas |
DGUV Vorschrift 79 | BGV D34 | Druckprüfung von Flüssiggastanks | alle 10 Jahre | |
DGUV Regel 113-015 | BGR 237 | Prüfung auf sichere Bereitstellung und Benutzung der hydraulischen Schlauchleitungen | 1mal jährlich oder halbjährlich bei erhöhten Anforderungen | |
DGUV Vorschrift 3 | BGV A3 | Prüfung von Ladegeräten | alle 4 Jahre | bei integrierten Ladegeräten (ortsfest) |
VDE 0702 | Prüfung von Ladegeräten | halbjährlich, bei Fehlerquote kleiner 2%: jährlich | bei externen Ladegeräten (ortsveränderlich) | |
2002/44/EG | Ganzkörpervibrationsmessung für Stapler mit Mitfahrmöglichkeit | einmalig, Wiederholung bei Veränderung | ||
StVZO §29 | Hauptuntersuchung | alle 2 Jahre | nur Stapler mit amtlichem Kennzeichen | |
StVZO §29 | Sicherheitsprüfung | halbjährlich | nur Stapler mit amtlichem Kennzeichen |
Regelungen für Bedienpersonal
Für die Staplerfahrer sind folgende Vorschriften zu beachten:
Vorschrift | alte Nr. | Beschreibung | Interval | Bemerkung |
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DGUV Vorschrift 68 | BGV D27 | Auftrag zum Steuern von Staplern und Flurförderzeugen nach §27 BGV D27 gem. BGG 925 | Grundausbildung und Fahrerausbildung | wie beim Führerschein des PKW |
BGV A1 §1 | regelmäßige Unterweisung des Fahrpersonals | 1mal jährlich |
Bitte beachten Sie: Immer wieder werden vorgeschriebene, regelmäßige Prüfungen nicht durchgeführt. Dies kann zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens durch die BG führen. Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschäden ist die Deckungszusage von Versicherungen gefährdet. Ebenso besteht die Gefahr einer persönlichen Haftung durch den Betreiber bzw. Verantwortlichen des Gabelstaplers.