Skip to main content

Jährliche UVV-Prüfung

Sicherheit fängt bei der Vorsorge an.

Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist es, für Ihre Sicherheit zu sorgen und relevante Mängel an Ihren Geräten zu erkennen.

Gemäß der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ und der BetrSichV führen unsere Fachleute mindestens einmal jährlich die notwendigen UVV-Prüfungen an Ihren Geräten durch und vergeben danach das erforderliche Prüfsiegel. In Ergänzung der DGUV Vorschrift prüfen wir auch nach den Vorgaben der FEM 4.004. Unser Personal ist für alle Prüfungen nach TRBS 1203 qualifiziert.

Ihre Termine für den Sicherheits-Service haben wir natürlich immer im Blick und kümmern uns um die korrekte Einhaltung.

Darüber hinaus sind wir bestrebt, mit der jährlichen UVV-Prüfung auch die Wartung der Geräte zu verbinden. Damit sparen Sie Kosten. Haben Sie weitere Fragen zum Thema, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Ähnliches Thema

Gasprüfung

Flüssiggas­betriebene Fahr­zeuge müssen mindes­tens einmal jähr­lich über­prüft werden.